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  • Gelbe Gefahrenzonen (In diesen Flächen können unterschiedliche Gefährdungen geringeren Ausmaßes oder Beeinträchtigungen der Nutzung für Siedlungs- und Verkehrszwecke auftreten oder sind Beschädigungen von Bauobjekten und Verkehrsanlagen möglich), Auszug aus der Gefahrenzonenplanung der Bundeswasserbauverwaltung (BWV). Dieser Datensatz hängt mit den roten Gefahrenzonen zusammen und eine Betrachtung damit wird empfohlen. Datenstand: Oktober 2020